Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
G&M-Performance Gunanathan
Hofmattstrasse 12a
3360 Herzogenbuchsee
Schweiz
E-Mail: info@gnm-performance.ch
Telefon: +41 79 729 55 25
Stand: August 2024
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen G&M-Performance Gunanathan (nachfolgend „wir“ oder „uns“) und dem Kunden im Rahmen der Werkstattbesuche, insbesondere im Hinblick auf die von uns durchgeführten Reparatur- und Serviceleistungen an Fahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen. Die weibliche Form ist immer miteingeschlossen.
2. Einbezug der vorliegenden AGB
2.1 Die jeweils aktuellste Version der AGB von G&M-Performance Gunanathan ist auf unserer Website https://www.gnm-performance.ch veröffentlicht und liegt in gedruckter Form bei unserem Empfang zur Einsichtnahme bereit. Die AGB sind beim Kundendienst ausgehängt und für den Kunden jederzeit einsehbar. Mit einer Unterzeichnung der vorliegenden AGB bestätigt der Kunde, diese in der vorliegenden Form akzeptiert zu haben. Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
3. Auftragserteilung
3.1 Der Kunde hat die zu reparierenden Mängel oder die am Fahrzeug zu erbringenden Leistungen so genau wie möglich zu beschreiben und den gewünschten Fertigstellungstermin abzusprechen. Die zu erbringenden Leistungen sowie der Termin werden im Werkstattauftrag erfasst und vom Kunden quittiert. Soweit erforderlich, wird das vom Kunden überlassene Fahrzeug ohne expliziten Auftrag zusätzlich auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Der Kunde wird empfohlen, Daten und individuelle Einstellungen im Fahrzeug gemäss Betriebsanleitung zu sichern, um einen Datenverlust zu vermeiden. Wir übernehmen keine Haftung für Datenverluste.
3.2 Falls zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, die nicht im Rahmen der Fahrzeugübernahme angegeben wurden und kostenmässig 10% des Gesamtauftrages übersteigen, holen wir telefonisch die Zustimmung des Kunden ein. Der Kunde muss eine Telefonnummer bereitstellen, unter der er während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist. Bei Nicht-Erreichbarkeit führen wir nur Arbeiten durch, die für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs notwendig sind. Bei Kosten unter 10% des Gesamtauftrages gehen wir von der Zustimmung des Kunden aus. Wir sind berechtigt, Unteraufträge an Drittunternehmen zu vergeben und Probefahrten mit dem Fahrzeug durchzuführen.
4. Preisangaben / Kostenvoranschlag
4.1 Auf Verlangen des Kunden vermerken wir im Werkstattauftrag die Preise und Ansätze zzgl. MwSt., die bei der Durchführung der Arbeiten voraussichtlich anfallen. Für verbindliche Preisangaben ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag erforderlich, der die Arbeiten und Ersatzteile mit Preisen auflistet. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag für zehn Tage nach Aushändigung gebunden und dürfen ihn – ohne Zustimmung des Kunden – nicht um mehr als 10% überschreiten. Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags werden im Falle einer Auftragserteilung verrechnet, andernfalls können sie dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
5. Zustellung und Abnahme des Fahrzeugs
5.1 Wünscht der Kunde die Abholung oder Zustellung seines Fahrzeugs, erfolgt dies auf eigene Rechnung und Gefahr. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige oder Rechnung abzuholen. Bei Reparaturarbeiten, die an einem Arbeitstag durchgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf zwei Arbeitstage. Die Abnahme des Fahrzeugs erfolgt bei uns, sofern nicht anders vereinbart. Der Nutzen und die Gefahr gehen mit der Bereitstellung des Fahrzeugs zur Abholung auf den Kunden über. Bei Abnahmeverzug können wir das Fahrzeug auf Gefahr des Kunden ausserhalb unseres Betriebsparkplatzes parken und eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen.
6. Berechnung des Auftrags
6.1 In der Rechnung werden Preise oder Preisfaktoren für jede abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für Ersatzteile und Materialien gesondert ausgewiesen. Wird der Auftrag aufgrund eines Kostenvoranschlags ausgeführt, erfolgt eine Bezugnahme auf diesen, wobei zusätzliche Arbeiten separat aufgeführt werden. Der Kunde ist verpflichtet, den geschuldeten Betrag vollständig zu begleichen, auch wenn eine Versicherung oder Garantiezahlung ausbleibt. Rechnungsberichtigungen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung eingefordert werden.
7. Zahlung
7.1 Der Rechnungsbetrag ist bei Abnahme des Fahrzeugs und Aushändigung der Rechnung bar oder per EC-Karte fällig, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Meldung der Fertigstellung. Forderungen können nur dann verrechnet werden, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur bei Ansprüchen aus dem Auftrag geltend gemacht werden. Bei Zahlung im Verzug kann ein Verzugszins von 5% sowie eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.— pro Mahnschreiben erhoben werden.
8. Sachmangel / Gewährleistung
8.1 Der Kunde hat das Fahrzeug nach Übernahme auf Mängel zu überprüfen und etwaige Mängel innerhalb von sieben Arbeitstagen schriftlich zu rügen. Bei verdeckten Mängeln ist die Rüge innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Auftreten des Mangels vorzunehmen. Ansprüche verjähren in zwei Jahren ab Abnahme des Fahrzeugs. Bei einem fristgerecht gerügten Mangel haben wir das Recht auf Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ersatzteile werden Eigentum des Unternehmens.
9. Haftung
9.1 Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter. Für Verluste von Geld oder Wertsachen im Fahrzeug, die nicht in Verwahrung genommen wurden, übernehmen wir keine Haftung. Das Fahrzeug kann bei Nicht-Verkehrstauglichkeit auf Wunsch des Kunden ausgehandelt werden, jedoch auf eigene Gefahr des Kunden. Tuning-Arbeiten können die Werksgarantie beeinträchtigen oder zu Schäden führen, wofür wir keine Haftung übernehmen. Die Haftung für Ersatzteile des Kunden wird ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt / Retentionsrecht
10.1 Eingebaute Zubehörteile und Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von G&M-Performance Gunanathan. Wir haben das Recht, das Fahrzeug im Sinne von Art. 891 ff. ZGB zurückzubehalten, bis alle Forderungen beglichen sind. Bei ausbleibender Zahlung nach Mahnung können wir das Fahrzeug freihändig verkaufen. Der Erlös nach Abzug aller Kosten wird dem Kunden ausgezahlt.
11. Datenschutz
11.1 Der Kunde stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Kundeninformation und zu Marketingzwecken verarbeitet und verwendet werden dürfen. Daten werden gemäss den schweizerischen Datenschutzbestimmungen verwendet. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt nicht. Bei Übermittlung von Daten in Länder ausserhalb der Schweiz werden geltende Datenschutzvorschriften eingehalten. Der Kunde kann jederzeit schriftlich Widerspruch gegen elektronische Werbung oder Kundenbefragungen einlegen.
12. Salvatorische Klausel
12.1 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge. Weggefallene Bestimmungen werden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Parteien ersetzt, um den Zweck der AGB möglichst zu erfüllen.
13. Änderung der AGB
13.1 Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen Fassung. Wir behalten uns vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Version wird auf unserer Website veröffentlicht und liegt bei unserem Empfang aus.
14. Gerichtsstand, anwendbares Recht
14.1 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von G&M-Performance Gunanathan, soweit gesetzlich kein zwingender Gerichtsstand vorgesehen ist. Das anwendbare Recht ist ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts oder anderer internationaler Vereinbarungen.
G&M-Performance Gunanathan
Hofmattstrasse 12a
3360 Herzogenbuchsee
Schweiz
E-Mail: info@gnm-performance.ch
Telefon: +41 79 729 55 25
Letzte Aktualisierung: August 2024